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Voraussetzungen einer Mitgliedschaft
Wer nicht mehr als 30 Mitarbeiter hat, ist gesetzlich verpflichtet, sein Lohnfortzahlungsrisiko zu versichern. Dafür hat der Gesetzgeber Pflichtumlagekassen geschaffen.
Es gibt nur eine Ausnahme: Das Augenoptikerhandwerk!
Augenoptikbetriebe sind von der Pflichtumlage bei den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen befreit, wenn sie Mitglied der einzigen brancheneigenen Augenoptiker Ausgleichskasse in Dortmund sind.
Zum 1.1.2006 werden alle Mitarbeiter in Betrieben bis zu 30 Beschäftigten einheitlich zur Umlage "U1" verpflichtet. Eine Trennung nach Arbeitern und Angestellten erfolgt nicht mehr.
Exklusiv für Augenoptiker kann die AKA auch zukünftig deutlich niedrigere Beiträge als die Mitbewerber anbieten. Jeder ersparte Beitragspunkt kommt Ihnen als Arbeitgeber voll zu Gute, weil Sie diesen Beitrag allein und nicht hälftig mit Ihren Arbeitnehmern finanzieren. (z.B. bei Kranken- und Rentenversicherung)
Also: Doppelt gespart!
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