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Augenoptiker
Ausgleichskasse VVaG

Gemeinschaftlich.
Exklusiv. Abgesichert.

Willkommen bei der Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA)

Ihre Branche. Ihre Sicherheit. Ihre Vorteile.

Als selbstständige Augenoptiker oder Hörakustiker kennen Sie die Herausforderungen, die das Lohnfortzahlungsrisiko mit sich bringt. Um sich gegen das Lohnfortzahlungsrisiko abzusichern, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer Umlagen zu entrichten. Warum aber auf eine allgemeine Umlagekasse setzen, wenn es eine maßgeschneiderte Lösung speziell für Ihre Berufsgruppe gibt? Die AKA ist Ihre brancheneigene Umlagekasse – entwickelt von Experten, um Ihnen finanzielle Sicherheit zu bieten und Ihre Liquidität zu schützen.

Durch die Fokussierung auf Augenoptik und Hörakustik profitieren Sie von einem attraktiven Beitragssatz – ohne die Mitfinanzierung branchenfremder Risiken. Mit wenig Bürokratie und kurzfristigen Erstattungen entlasten wir Sie spürbar im Arbeitsalltag.

Setzen Sie auf die AKA – Ihre brancheneigene Umlagekasse für maximale Sicherheit und minimalen Aufwand. Denn Ihre Arbeit verdient die beste Unterstützung.

Warum mit uns?
Umlagen/ Erstattungen
Formulare
Warum mit uns?

Als brancheneigene Ausgleichskasse versichert die AKA ausschließlich Augenoptiker und Hörakustiker. Dadurch können wir die Angebote optimal auf Sie zuschneiden. Wir bieten einen hochattraktiven Beitrag, frei wählbare Erstattungssätze und persönliche Betreuung durch unsere jederzeit direkt erreichbaren Mitarbeiter.

Davon profitieren Sie:

  • günstiger Beitragssatz (durch geringeres Risiko Ihrer Berufsgruppe)
  • kompetente Beratung (Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit)
  • wenig Bürokratie (eine Ausgleichskasse für alle Mitarbeiter)
  • kurzfristige Erstattung und damit Schonung Ihrer Liquidität

Mitglied werden

Umlagen/ Erstattungen

Im Rahmen der Umlageversicherung wird den Arbeitgebern
ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit U1, entsprechend des gewählten Erstattungssatzes, und in voller Höhe bei Mutterschaft U2 erstattet.

Die Umlageversicherung U1 ist für Arbeitgeber bis zu
30 Beschäftigten verpflichtend.

Die Umlageversicherung U2 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.

  • Erstattungsansprüche U1:
    Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Arbeitgebers zählt das während der Arbeitsunfähigkeit fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne Einmalzahlung) bis zur Dauer von sechs Wochen.
  • Erstattungsansprüche U2:
    Schwangere Arbeitnehmerinnen erhalten während der Schutzfristen neben dem Mutterschaftsgeld einen Zuschuss zum Nettoarbeitsentgelt. Dieser vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss wird in voller Höhe erstattet.
Formulare